Deutschlands erster schwuler Aktivist

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Foto: Karl Heinrich Ulrichs, via Wikimedia Commons

Karl Heinrich Ulrichs outete sich früh und plädierte für straffreie Homosexualität. Den »Schandparagrafen« 175 konnte der mutige Jurist nicht verhindern – nach der Einführung vor 150 Jahren ging er ins Exil.

Beim Deutschen Juristentag brauchte Karl Heinrich Ulrichs seinen ganzen Mut, als er am 29. August 1867 ans Rednerpult trat. Vor gut 500 Anwälten und Rechtsgelehrten forderte er im Münchner Konzerthaus Odeon: Man müsse das bestehende Strafrecht revidieren, um eine Gruppe unschuldiger Personen zu schützen und eine Welle von Selbsttötungen zu beenden. »Es handelt sich, meine Herren, um eine auch in Deutschland nach tausenden zählende Menschenclasse, um eine Menschenclasse, welche viele der größten und edelsten Geister unserer sowie fremder Nationen angehört haben…«

Bei den Zuhörern kam Unruhe auf, Ulrichs musste wiederholt ansetzen, weil Zwischenrufe ertönten: Schweigen solle er, fortfahren möge er. Mit Nachdruck sprach er weiter: »…welche Menschenclasse aus keinem andren Grunde einer strafrechtlichen Verfolgung, einer unverdienten, ausgesetzt ist als weil die räthselhaft waltende schaffende Natur ihr eine Geschlechtsnatur eingepflanzt hat, welche der allgemeinen gewöhnlichen entgegengesetzt ist…«