Kratzer im Lack

Kfz-Versicherungen » Wer nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung Geld will, muss geduldig sein. Mit welchen Tricks die Assekuranz arbeitet und wie sich Unfallopfer helfen können

Rückwärtsgang einlegen, Blick in den Spiegel, losfahren – rums! Lackschaden am anderen Fahrzeug. Ein Missgeschick, das in Deutschland unzählige Male im Jahr passiert. Der Schuldige steht fest, der Kostenvoranschlag für eine Reparatur wird bereits zwei Tage nach dem Unfall eingereicht. Die Versicherung könnte zahlen – tut es aber nicht. Es dauert drei Monate und bedarf juristischen Beistands, bis der Fall für den Geschädigten abgeschlossen ist.

Ralf Brückner kennt solche Fälle allzu gut. Den Kemptener Fachanwalt für Verkehrsrecht ärgert, dass es vor allem die kleinen, schnell zu regulierenden Schäden sind, bei denen sich die Gesellschaften Zeit lassen oder sich querstellen. Laut der Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ sparen sich Kfz-Versicherer, indem sie Ansprüche von Geschädigten zusammenstreichen, pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag. „Es hat System“, sagt Brückner. Das fange schon bei der Aufwandsentschädigung etwa für Telefonate oder Werkstattbesuche an. Die Pauschale hierfür liegt zwischen 25 und 30 Euro. Viele Versicherer zahlen das entweder nur nach Aufforderung oder überweisen lediglich 20 Euro.

„Wir werden immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Versicherer die Geschädigten am langen Arm verhungern lassen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Kommt es bei einem Unfall zu Personenschäden, empfiehlt sie unbedingt einen Anwalt einzuschalten. „In unseren Augen ist eine gesetzliche Regelung für die Versicherer wünschenswert“, so Boss.

Die Pressestelle des Versichererverbands GDV dagegen erklärt: Der geringe Anteil an Urteilen gegen Versicherer und die hohen Vergleichsquoten bestätigten das angemessene Regulierungsverhalten der Versicherer, das die Interessen der Versicherten und der Geschädigten wahre. Was der Verband nicht berücksichtigt: Wegen niedriger Summen ziehen die meisten Geschädigten gar nicht erst vor Gericht.

Abzug von 30 Prozent
Exakt 2 401 843 Verkehrsunfälle gab es laut Statistischem Bundesamt 2012 in Deutschland, davon über 2,1 Millionen Blechschäden. Oft sind es nur kleinere Reparaturen, die dann notwendig werden: eine neue Stoßstange anbringen, einen Kotflügel ausbeulen, Lackschäden beseitigen. Laut Statistik werden 83 Prozent der Unfälle mit Haftpflichtschaden ohne Anwalt geregelt – dieselbe Statistik sagt aber auch, dass die Geschädigten dann in der Regel 30 Prozent weniger Geld bekommen. Unter Verkehrsrechtlern kursiert das Gerücht, dass Versicherer nach einem Unfall nachforschen, ob der Unfallgegner eine  Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Ist diese Frage geklärt, wird entschieden, wie sie ihm gegenüber auftreten.

„Der Laie verlässt sich darauf, dass die Versicherung für ihn da ist. Das suggeriert sie ihm in der Werbung,“ so Rechtsanwalt Brückner. Das mag stimmen – gilt aber nur für den Versicherten, nicht für den Geschädigten. Wenn es scheppert, schauen Geschädigte oft erst einmal in die Röhre. „Die Versicherer leben davon, möglichst viele Beiträge einzunehmen und die Schäden möglichst günstig zu regulieren“, sagt Brückner.

Der GDV verweist hingegen auf die Pflicht der Gesellschaften, die gestellten Forderungen zu prüfen und unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzulehnen. Daher sei es völlig normal, dass nicht 100 Prozent der Leistungsanträge anerkannt werden können.

Schadenmanagement — so heißt das Zauberwort bei den Konzernen. Die Sachbearbeiter dieser Abteilungen lassen die Schadenhöhe von externen Gesellschaften kritisch durchrechnen und prüfen Gutachten oder Kostenvoranschläge. Doch um Geld zu sparen, haben Gesellschaften noch mehr im Repertoire.

Die Tricks
Verzögerungen: Die Floskel „Uns liegt noch keine Schadensmeldung vor“ ist laut Brückner Standard. Dabei muss sie laut Gesetz binnen einer Woche erfolgen. Bei der ADAC Autoversicherung wird zum Teil über Wochen gar keine Schadennummer vergeben, auch auf versprochene Rückrufe wartete Brückner teilweise vergebens.

Papierkrieg: Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten frei, den Schaden fiktiv abzurechnen, etwa weil er das Geld für etwas ganz anderes verwenden will. Die Zurich Versicherung ist der Meinung, bestimmte Schadenpositionen erst dann begleichen zu müssen, wenn die Reparatur tatsächlich abgeschlossen ist, und beruft sich dabei auf längst überholte Gerichtsurteile aus dem Jahr 1998.

Haarspalterei: Werden Lackschäden behoben, muss der Innenraum des Autos anschließend gereinigt werden. Das kostet rund 50 Euro. Die Allianz argumentiert gern, die Reinigung sei nicht unfallbedingt, und zahlt nicht. Laut „Auto Motor und Sport“ geizen einige Versicherungen zudem bei Lohnkosten der Werkstatt, kürzen den Schadenersatz für ältere Autos um die Mehrwertsteuer oder setzen den Restwert bei Totalschäden zu niedrig an.

Verwirrung: Nach einem Unfall schätzen oft Sachverständige die Schäden. In seltenen Fällen ist deren Gutachten unbrauchbar, bezahlt werden muss es trotzdem. Laut Bundesgerichtshof muss die Versicherung die Kosten übernehmen. Brückner berichtet von einem Fall, in dem die Zurich sich zunächst weigerte, dabei hatte die Versicherung den Schaden sogar auf Basis des Gutachtens reguliert.

Wer hilft?
Günter Hirsch, als Ombudsmann Schlichter, wenn sich Versicherte mit Versicherungen streiten, muss passen: „Die Kfz-Haftpflichtversicherung weist die Besonderheit auf, dass sich der geschädigte Dritte, der einen Anspruch gegen den Versicherer des Schädigers geltend macht, nicht an mich wenden kann.“ Für solche Fälle bleibt nur die Beschwerdestelle der Bafin. Anders als Hirsch können diese Fachleute Versicherer nicht zur Zahlung verdonnern. Da bleibt den Betroffenen oft nur der Weg zum Anwalt. Doch die Angstschwelle vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist noch immer hoch.

Eine Verkehrsrechtsschutzpolice kann hier helfen. Sie greift, wenn es nach einem Unfall zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt.

erschienen in €uro am Sonntag