Zeitreise in das Jahr 1977

Im Prozess gegen RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart-Stammheim werden alte Erinnerungen wach

Um fünf vor zehn ist sie da: Jeans, Rollkragenpulli, die Augen hinter einer Sonnenbrille versteckt. Verena Becker betritt den Gerichtssaal. Alt und schmallippig ist sie geworden, das einzig Jugendliche an ihr ist der Gang. Die kleine Frau mit dem runden Gesicht und den kurzen dunklen Haaren wirft einen langen und aufmerksamen Blick ins Publikum, ehe sie sich hinter der
Anklagebank niederlässt.

An diesem Donnerstag beginnt in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977. Die Anklage gegen die einstige RAF-Terroristin hat bundesweit Aufsehen erregt, der Andrang ist groß. Jeder Besucher muss einzeln in eine Kabine: abtasten und Taschen durchsuchen. Sogar in die Schuhe werfen sie einen Blick.

Ein Fahndungsplakat aus den 70ern
Ein Fahndungsplakat aus den 70ern

Und auch sonst ist beinahe alles so wie vor 33 Jahren, als die Mehrzweckhalle mit dem Prozess gegen die RAF-Rädelsführer Andreas Baader, Gudrun  Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe eingeweiht wurde. Die nackten Betonwände, die Neonröhren, die gelben Plastikschalensitze für die Besucher – wie damals. Auf der Damentoilette klebt ein alter Sticker der Roten
Hilfe: „Freiheit für alle revolutionären Gefangenen“.

Auch Verena Becker muss es wie eine Zeitreise vorkommen: 1977 saß sie schon einmal hier. Damals war sie angeklagt wegen der Schießerei bei ihrer Verhaftung. Die Stammheimer RAF-Prozesse gingen als Justizposse in die Geschichte ein. Und Becker leistete damals ihren Beitrag: In bester Manier der RAF-Angeklagten störte sie die Verhandlung, wo sie nur konnte. Sie schrie und zappelte. Bei der Urteilsverkündung – lebenslänglich – im Dezember 1977 lag sie rücklings auf der Anklagebank.

„Ich habe kein wirkliches Gefühl für Reue“ (Verena Becker)

33 Jahre später hat sie weniger Energie. Seit Jahren plagt sie ein schweres Rheumaleiden. Becker ist mit 58 Jahren Frührentnerin und auf Sozialleistungen angewiesen. Ihren Beruf als Heilpraktikerin, den sie nach ihrer Begnadigung 1989 erlernte, konnte sie nie ausüben. Zwar verweigert sie auch heute jegliche Aussage zum Tatverdacht. Doch zumindest erhebt sie sich, wenn der Richter den Saal betritt.

Dann verliest der Bundesanwalt die Anklage: Becker soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mord an Buback beteiligt gewesen sein und die Tat mitgeplant und vorbereitet haben. Von Reue sei bei ihr bis heute keine Spur. Der Bundesanwalt liest einen Satz aus Beckers Aufzeichnungen vor, die bei der Durchsuchung ihrer Wohnung gefunden wurden: „Nein, ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll, ich hab kein wirkliches Gefühl für Schuld und Reue.“ Er interpretiert diese Notizen als Tateingeständnis.

Die Verteidigung sieht das anders: Becker sagte bei ihrer Vernehmung am 28. September 2009 aus, sie widme sich schon seit Längerem dem Spirituellen. Der Satz entstamme Notizen vom instinktiven Schreiben und sei damit nicht als Tateingeständnis zu werten. Er beziehe sich außerdem auf dessen Sohn Michael Buback, der vor zwei Jahren ein Buch über den Mord an seinem Vater verfasste. In diese Zeit fallen auch Beckers Aufzeichnungen. Michael Buback, der als Nebenkläger auftritt, sitzt ihr an diesem ersten Verhandlungstag gegenüber; er würdigt sie kaum eines Blickes. Es waren seine privaten Recherchen, die dieses Verfahren erst möglich gemacht haben.

Buback hat im Laufe seiner Privatermittlung einen Verdacht entwickelt: dass über Verena Becker eine, wie er es nennt, schützende Hand gehalten wurde – und zwar vom Verfassungsschutz. Der Bundesanwalt hält diese Behauptung für „abwegig und absolut unhaltbar“. Dass Becker Informantin des Verfassungsschutzes war, ist indes eine Tatsache. Unsicherheit besteht lediglich darüber, seit wann sie dem Geheimdienst Informationen gab. Offiziell vertraute sie sich den Ermittlern 1982 während ihrer Haft an, also erst nach dem Mord an Buback.

Noch ist unklar, ob der Prozess den Mord an Buback klären kann. Auch detailliertere Erkenntnisse über Beckers Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz sind eher unwahrscheinlich. Eines machte der vorsitzende Richter gleich in den ersten Minuten der Verhandlung klar: Eine Verurteilung bis Ende des Jahres ist nicht in Sicht.

erschienen 10/2010 in der Financial Times Deutschland